Zu den Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle gehören auch die Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für Diskriminierung sowie zur Bekanntgabe von Unterstützungsangeboten. Außerdem ist sie für die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Workshops zum Themenfeld (Anti-)Diskriminierung zuständig.
Diskriminierung im Hochschulalltag bedeutet dabei mehr als eine einfache Unterscheidung von Personen und bezeichnet vielmehr eine einschränkende, bevorzugende, abwertende und / oder ausgrenzende Ungleichbehandlung von Personen. Personen können z. B. aufgrund ihres Geschlechts, ethnischer Herkunft, Nationalität, Sprache, Aufenthaltsstatus, äußerer Erscheinung, Religion oder Weltanschauung, sozialen Status, Lebensform, Behinderung, Alters oder sexueller /geschlechtlicher Identität diskriminiert werden. Die Bergische Universität schließt explizit auch sexualisierte Belästigung in ihr Verständnis von Diskriminierung ein.