„Antidiskriminierung ist eine zentrale Aufgabe jeder Universität“ – Nicole Potenza im Gespräch
„Antidiskriminierung ist eine zentrale Aufgabe jeder Universität“ – Nicole Potenza im Gespräch
Mitglieder und Angehörige der Bergischen Universität sowie Dritte laut § 2 der Antidiskriminierungsrichtlinie, die sich durch andere Personen wegen eines im AGG § 1 genannten Grundes benachteiligt fühlen, haben das Recht, ein förmliches Verfahren zu beantragen.
Ein förmliches Beschwerdeverfahren erfordert nicht zwangsläufig eine vorherige Beratung bei der Antidiskriminierungsstelle. Während die Beratung anonym in Anspruch genommen werden kann, ist die Anonymität im förmlichen Verfahren nicht gewährleistet. Bei Unsicherheiten oder Fragen zu den Abläufen und Konsequenzen eines förmlichen Verfahrens können Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle wenden. Dort erhalten Sie weitere Informationen und Unterstützung.
Das Protokoll bietet Betroffenen und Zeug*innen die Möglichkeit, Diskriminierungsfälle oder Fälle von Belästigung zeitnah zu dokumentieren, damit wichtige Informationen nicht in Vergessenheit geraten und die wesentlichen Informationen und wichtigen Details erinnert werden. Dies kann für das weitere Vorgehen äußerst hilfreich sein.
Der Ablauf eines förmlichen Beschwerdeverfahrens wird in § 11 der Antidiskriminierungsrichtlinie geregelt und hier gekürzt wiedergegeben.