Du studierst als Erste*r aus Deiner Familie? Dann komm ins FirstGen-Café
Du studierst als Erste*r aus Deiner Familie? Dann komm ins FirstGen-Café
Begeht ein*e Studierende*r einen Ordnungsverstoß nach § 51a Abs. 1 HG bzw. § 2 der Ordnung über das Verfahren zur Verhängung von Ordnungsmaßnahmen gegen Studierende an der Bergischen Universität Wuppertal, können Ordnungsmaßnahmen verhängt werden. Für die Durchführung des Ordnungsverfahrens und für die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen gegen Studierende, die einen Ordnungsverstoß nach § 2 begangen haben, bildet die Bergische Universität Wuppertal einen Ordnungsausschuss.
Prorektor*in für Studium und Lehre (kein Stimmrecht)
Stellvertreter*in: Prorektor*in für Diversität (kein Stimmrecht)
Dem Ordnungsausschuss gehören fünf stimmberechtigte Mitglieder an.
Die Mitglieder werden auf Vorschlag des Senats vom Rektorat bestellt. Für jedes Mitglied wird je ein*e Stellvertreter*in bestellt.
Derzeitige Zusammensetzung:
Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen:
Amtzeit: ##.##.####-##.##.####
Name (Verlinkung), Funktion
Stellvertreter*in: Name (Verlinkung), Funktion
Name (Verlinkung), Funktion
Stellvertreter*in: Name (Verlinkung), Funktion
Mitglied aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen:
Amtzeit: ##.##.####-##.##.####
Name (Verlinkung), Funktion
Stellvertreter*in: Name (Verlinkung), Funktion
Mitglied aus der Gruppe der Studierenden
Amtzeit: ##.##.####-##.##.####
Name (Verlinkung), Funktion
Stellvertreter*in: Name (Verlinkung), Funktion
Mitglied aus der Gruppe der Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung
Amtzeit: ##.##.####-##.##.####
Name (Verlinkung), Funktion
Stellvertreter*in: Name (Verlinkung), Funktion
Bei Interesse an einer Kandidatur für den Ordnungsausschuss wenden Sie sich bitte an den Senat.
Der Ordnungsausschuss ist die zuständige Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW (§ 51a Abs. 3 S. 3 HG). Die Aufgaben des Ordnungsausschusses umfassen neben der Teilnahme an der konstituierenden Sitzung und der optionalen Abfassung einer Geschäftsordnung die Bearbeitung der förmlichen Verfahren. Dazu gehört:
Eine stetige Weiterqualifizierung ist erwünscht.
Die Mitglieder sowie ihre Stellvertreter*innen unterliegen der Amtsverschwiegenheit auch über ihre Amtszeit hinaus.
Bei Beschwerden gegen Beschäftigte der Hochschule, die von Studierenden oder anderen Personen vorgebracht werden, die nicht vom AGG erfasst werden, wird der Antidiskriminierungsausschuss tätig.
Prorektor*in für Studium und Lehre (kein Stimmrecht)
Stellvertreter*in: Prorektor*in für Diversität (kein Stimmrecht)
Dem Antidiskriminierungsausschuss gehören fünf stimmberechtigte Mitglieder an.
Die Mitglieder werden auf Vorschlag des Senats vom Rektorat bestellt. Für jedes Mitglied wird je ein*e Stellvertreter*in bestellt.
Derzeitige Zusammensetzung:
Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen:
Amtzeit: ##.##.####-##.##.####
Name (Verlinkung), Funktion
Stellvertreter*in: Name (Verlinkung), Funktion
Name (Verlinkung), Funktion
Stellvertreter*in: Name (Verlinkung), Funktion
Mitglied aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen:
Amtzeit: ##.##.####-##.##.####
Name (Verlinkung), Funktion
Stellvertreter*in: Name (Verlinkung), Funktion
Mitglied aus der Gruppe der Studierenden
Amtzeit: ##.##.####-##.##.####
Name (Verlinkung), Funktion
Stellvertreter*in: Name (Verlinkung), Funktion
Mitglied aus der Gruppe der Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung
Amtzeit: ##.##.####-##.##.####
Name (Verlinkung), Funktion
Stellvertreter*in: Name (Verlinkung), Funktion
Bei Interesse an einer Kandidatur für den Antidiskriminierungsausschuss wenden Sie sich bitte an den Senat.
Für die Durchführung eines Verfahrens nach der Antidiskriminierungsrichtlinie und für die Verhängung von Maßnahmen gegen Beschäftigte, die gegen das in § 3 der Antidiskriminierungsrichtlinie formulierte Diskriminierungsverbot verstoßen haben, bildet die Bergische Universität Wuppertal einen Antidiskriminierungsausschuss. Die Aufgaben des Antidiskriminierungsausschusses umfassen neben der Teilnahme an der konstituierenden Sitzung und der optionalen Abfassung einer Geschäftsordnung die Bearbeitung der förmlichen Verfahren. Dazu gehört:
Qualifizierungen zu aktuellen Themen der Diskriminierungskritik, inkl. AGG und Arbeits- und Dienstrecht sowie zu den Regelungen über den Ausschluss von Personen und die Besorgnis der Befangenheit (§§ 20 f. VwVfG NRW) werden für Mitglieder des Antidiskriminierungsausschusses vor Aufnahme und während ihrer Tätigkeit bereitgestellt. Es wird erwartet, dass die Mitglieder des Antidiskriminierungsausschusses sich regelmäßig zu aktuellen Themen der Diskriminierungskritik weiterqualifizieren.
Die Mitglieder sowie ihre Stellvertreter*innen unterliegen der Amtsverschwiegenheit auch über ihre Amtszeit hinaus.