Antidiskriminierungsrichtlinie

Die Antidiskriminierungsrichtlinie der Bergischen Universität zielt darauf ab, ein diskriminierungssensibles Umfeld für alle Mitglieder und Angehörige der Hochschule zu schaffen. Sie dient dem Schutz vor und dem Abbau von Diskriminierungen, Belästigung, Gewalt, Stalking und Mobbing an der Universität. Sie benennt Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Diskriminierung und informiert über Rechte, Verantwortlichkeiten sowie Beratungsangebote und Beschwerdemöglichkeiten. Die Richtlinie betrifft alle Mitglieder und Angehörigen der Bergischen Universität sowie Lehrbeauftragte, Praktikant*innen, Habilitand*innen, Auszubildende und Gäste. Sie soll Personen ermutigen, die Diskriminierung erfahren oder beobachtet haben, ihre Handlungsmöglichkeiten und Rechte wahrzunehmen.

Die Richtlinie ist am 15.11.2024 in Kraft getreten.

Frequently Asked Questions

Wir orientieren uns bei der Definition an dem Dreischritt, der auch dem juristischen Verständnis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) zugrunde liegt. Danach ist Diskriminierung die Benachteiligung und Ungleichbehandlung von Menschen (1) aufgrund einer schützenswerten Dimension (2) ohne sachliche Rechtfertigung (3).
Entscheidend für eine Diskriminierung ist das Ergebnis bzw. deren Wirkung, unabhängig von der Absicht. Somit können Unwissenheit, Gedankenlosigkeit oder bislang als selbstverständlich bewertete Handlungen eine Diskriminierung zur Folge haben, die insbesondere durch ihre Wiederholung dazu beiträgt, eine schädigende Wirkung zu haben. 1

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) steckt den Rahmen schützenswerter Dimensionen um Geschlecht – dazu zählen auch Schwangerschaft/Mutterschaft –, Geschlechtsidentität, ethnischer Herkunft, sexueller Identität, Religion oder Weltanschauung, Behinderung oder chronischen/langwieriger Erkrankung und Lebensalter und verbietet Diskriminierungen auf dieser Grundlage. 

Die Bergischen Universität hat sich weiterhin dazu entschieden Nationalität und Staatsangehörigkeit, Sprache, sozio-ökonomischen Status, soziale Herkunft, Familienstand, sexuelle Orientierung, Fürsorgeverpflichtungen und äußere Erscheinung in ihr Verständnis schützenswerter Dimensionen aufzunehmen. 

Grundsätzlich gilt, dass eine Diskriminierung auch dann verboten ist, wenn die Dimensionen lediglich angenommen oder zugeschrieben werden.

Unmittelbar ist eine Diskriminierung dann, wenn eine Person wegen einer oder mehreren schützenswerten Dimension(en) eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.

Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen einer schützenswerten Dimension gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich. 1

Die Richtlinie gilt für alle Mitglieder und Angehörigen der Bergischen Universität Wuppertal gemäß § 9 HG NRW sowie für Lehrbeauftragte, Praktikant*innen, Habilitand*innen, Auszubildende und Gäste.

Sie findet auch Anwendung auf benachteiligte oder ratsuchende Dritte, wenn Vorfälle auf dem Universitätsgelände oder unter Beteiligung einer der genannten Personen stattfinden. Zudem schützt sie Personen, die nicht unter das AGG fallen, wie Studierende, extern Promovierende und Gastwissenschaftler*innen.

Der Anwendungsbereich umfasst das Verhalten im universitären Kontext. Außerkontextuelle Vorfälle werden erfasst, wenn sie im Rahmen eines Arbeits-, Ausbildungs- oder Lehrverhältnisses geschehen.

Räumlich gilt die Richtlinie auf dem gesamten Universitätsgelände, einschließlich Außenstellen, Dienstreisen, offiziellen Veranstaltungen und digitalen Plattformen der Universität. Sie erstreckt sich auch auf digitale Kommunikationsräume wie Chats, Social Media und Telefonate, sofern ein universitärer Bezug besteht.

Die Antidiskriminierungsstelle der Bergischen Universität ist die Anlaufstelle für ratsuchende Studierende, Beschäftigte und Hochschulangehörige und berät Sie, wenn Sie von Diskriminierung betroffen sind oder waren.

Die Beratung ist vertraulich, kann bei Bedarf anonym in Anspruch genommen werden und berücksichtigt alle Diskriminierungsformen, bspw. Rassismus (darunter auch antimuslimischen Rassismus), Trans*- und Homo­feindlichkeit, Antisemitismus, Klassismus, Ableismus, Sexismus sowie alle Formen von Gewalt. Auch bei Unsicherheiten, ob es sich bei dem Erlebten um Diskriminierung, sexualisierte Belästigung, Stalking oder Gewalt handelt, kann die Antidiskriminierungsstelle gerne zu einer klärenden Beratung in Anspruch genommen werden.

Beratungstermine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

Kontakt:
Nicole Potenza, M.A.
Referentin Antidiskriminierung
Raum: O.12.08
✆ 0202/439-2902
antidiskriminierung[at]uni-wuppertal.de

Weitere interne Beratungs- und Beschwerdestellen finden Sie hier

Externe Beratungsstellen

Weiterführendes:

Ein Gedächtnisprotokoll bietet Betroffenen und Zeug*innen die Möglichkeit, Diskriminierungsfälle oder Fälle von Belästigung zeitnah zu dokumentieren, damit wichtige Informationen nicht in Vergessenheit geraten und die wesentlichen Informationen und wichtigen Details erinnert werden.

Die Bergische Universität ermutigt ihre Mitglieder explizit, in diskriminierende Situationen einzuschreiten und sie zu benennen.

Was Sie tun können, wenn Sie eine Diskriminierung beobachten:

  • Einschreiten: Benennen Sie diskriminierende Äußerungen und Handlungen als solche.
  • Kontaktaufnahme: Wenn eine Person akut von der diskriminierenden Handlung oder Äußerung betroffen ist, können Sie sie ansprechen und Ihre Unterstützung signalisieren. Achten Sie bitte darauf, ob die betroffene Person eine Unterstützung wünscht und orientieren Sie sich an diesem Bedürfnis.
  • Beratungsstruktur nutzen: Wenn Sie sich unsicher sind, ob es sich bei dem Erlebten oder Beobachteten um Diskriminierung oder Gewalt handelt, können Sie die Antidiskriminierungsstelle kontaktieren. Die Antidiskriminierungsstelle steht auch für eine kollegiale Beratung und Unterstützung von Personen und Anlaufstellen, die gegen Diskriminierung in ihrem Umfeld vorgehen wollen, sowie bei Unsicherheiten über Handlungsoptionen zur Verfügung.
    Beratungstermine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
    Kontakt:
    Nicole Potenza, M.A.
    Referentin Antidiskriminierung
    Raum: O.12.08
    0202/439-2902
    @ antidiskriminierung[at]uni-wuppertal.de
  • Gedächtnisprotokoll anfertigen: Ein Gedächtnisprotokoll bietet Betroffenen und Zeug*innen die Möglichkeit, Diskriminierungsfälle oder Fälle von Belästigung zeitnah zu dokumentieren, damit wichtige Informationen nicht in Vergessenheit geraten und die wesentlichen Informationen und wichtigen Details erinnert werden.

Anträge auf förmliche Verfahren sind je nach Zuständigkeit an folgende Stellen zu richten, die über den Ablauf und die Konsequenzen eines solchen Verfahrens auch beraten:

  • Beschwerden gegen Studierende, bei denen die beschwerdeführende Person Beschäftigte*r oder Studierende*r ist: Ordnungsausschuss
  • Beschwerden gegen Beschäftigte, bei denen die beschwerdeführende Person Beschäftigte*r der Bergischen Universität ist und die Sachverhalte des AGG betreffen: Justiziariat 
  • Beschwerden gegen Beschäftigte von Studierenden oder anderen Personen, die nicht vom AGG erfasst werden: Antidiskriminierungsausschuss
  • Beschwerden zu wissenschaftlichem Fehlverhalten: Ombudsperson

Beratung zu Ihren Optionen bekommen Sie bei der Antidiskriminierungsstelle der Bergischen Universität. Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
Kontakt:
Nicole Potenza, M.A.
Referentin Antidiskriminierung
Raum: O.12.08
0202/439-2902
@ antidiskriminierung[at]uni-wuppertal.de

Der Ablauf eines förmlichen Beschwerdeverfahrens wird in der Antidiskriminierungsrichtlinie geregelt und hier gekürzt wiedergegeben.

1. Ein förmliches Verfahren beginnt mit einem schriftlich oder mündlich protokollierten Antrag, inklusive vorhandener Beweismittel und bereits erfolgter Maßnahmen. Die zuständige Stelle informiert die beschuldigte Partei und fordert eine Stellungnahme binnen vier Wochen an. Je nach Fall werden weitere Stellen eingebunden.

2. Die zuständige Stelle ermittelt den Sachverhalt unter Einbezug aller verfügbaren Mittel und ggf. weiterer Personen. Beteiligte dürfen eine Vertrauensperson hinzuziehen.

3. Nach Abschluss der Ermittlungen erstellt die zuständige Stelle einen Bericht samt Handlungsempfehlungen und leitet diesen an die Universitätsleitung weiter.

4. Die Universitätsleitung prüft den Bericht, entscheidet innerhalb von vier Wochen über Maßnahmen und begründet eventuelle Abweichungen schriftlich. Sie stellt die Umsetzung sicher.

5. Beide Parteien haben Anspruch auf Verfahrensauskunft. Nach Abschluss informiert die zuständige Stelle beide Seiten schriftlich über das Ergebnis. Das Verfahren soll in der Regel binnen drei Monaten abgeschlossen sein.

Bei Unsicherheiten im Umgang mit der Repräsentation von Diversität im Lehr- oder Arbeitsalltag (bspw. bei der Ansprache von Personen oder dem Umgang mit Zuschreibungen) sind Sie eingeladen, sich an die Antidiskriminierungsstelle zu wenden. Die Beratung durch die Antidiskriminierungsreferentin ist vertraulich, kann bei Bedarf anonym in Anspruch genommen werden und berücksichtigt alle Diskriminierungsformen, bspw. Rassismus (darunter auch antimuslimischen Rassismus), Trans*- und Homo­feindlichkeit, Antisemitismus, Klassismus, Ableismus, Sexismus sowie alle Formen von Gewalt.

Beratungstermine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

Kontakt:
Nicole Potenza, M.A.
Referentin Antidiskriminierung
Raum: O.12.08
✆ 0202/439-2902
antidiskriminierung[at]uni-wuppertal.de

Um Diversität greifbar zu machen und in Anerkennung der verschiedenen Dimensionen von Diversität, bietet die Hochschule mit der Vielfaltsseite eine Ressource, die einen ersten Überblick ermöglicht und Angebote auflistet, die die Diversität an der Hochschule repräsentieren.

Weitere hochschulexterne Beratungsangebote, die zur Diskriminierungsprävention in Anspruch genommen werden können, finden Sie auf der Beratungsseite der Antidiskriminierungsstelle. Weiterbildungsmöglichkeiten zu Themen der Diversität sowie zu Antidiskriminierung bieten die Servicestelle akademische Personalentwicklung. Einzelne Angebote können auch bei HÜF-NRW in Anspruch genommen werden.
Insbesondere Studierende können von den vielfältigen Angeboten des AStAs profitieren.

Aktuelle Veranstaltungen zu den Themenbereichen der Diversität und Antidiskriminierung finden Sie auf den Seiten der Antidiskriminierungsstelle sowie der Stabsstelle für Gleichstellung und Viefalt.

  • Zuhören und ernst nehmen: Hören Sie der betroffenen Person aufmerksam zu – ohne sich sofort zu rechtfertigen. Nehmen Sie die Rückmeldung ernst, auch wenn sie unangenehm ist. Hören Sie auch dann zu, wenn es nicht Ihre Absicht war, Ihr Gegenüber zu diskriminieren. Was zählt, ist die Wirkung, nicht die Absicht.
  • Selbstreflexion: Hinterfragen Sie Ihre Aussagen oder Handlungen: Woher kamen sie? Welche Bilder, Haltungen oder Privilegien könnten dabei eine Rolle gespielt haben?
  • Entschuldigen: Eine ehrliche Entschuldigung – ohne Relativierung – kann ein wichtiger Schritt sein, um Verantwortung zu übernehmen.
  • Austausch suchen und Angebote nutzen: Sprechen Sie mit Menschen, die sich ebenfalls mit Diskriminierung und Machtverhältnissen auseinandersetzen und nutzen Sie Beratungsangebote wie die Antidiskriminierungsstelle. Die Beratung durch die Antidiskriminierungsreferentin ist vertraulich, kann bei Bedarf anonym in Anspruch genommen werden und berücksichtigt alle Diskriminierungsformen, bspw. Rassismus (darunter auch antimuslimischen Rassismus), Trans*- und Homo­feindlichkeit, Antisemitismus, Klassismus, Ableismus, Sexismus sowie alle Formen von Gewalt.
  • Gesprächsangebote annehmen: Wenn die betroffene Person ein klärendes Gespräch wünscht, gehen Sie respektvoll darauf ein – das kann zu mehr Verständnis auf beiden Seiten führen. Wenn von der betroffenen Person gewünscht, nutzen Sie auch die Möglichkeit einer niedrigschwelligen Intervention.
  • Verfahren respektieren: Sollte ein Beschwerdeverfahren eingeleitet werden, betrachten Sie es als Möglichkeit zur Klärung. Auch Sie haben das Recht auf Unterstützung und auf eine faire Anhörung.

Führungskräfte an der Bergischen Universität tragen eine besondere Verantwortung dafür, dass Diskriminierung, Belästigung, Gewalt, Mobbing und Stalking verhindert und als Rechtsverletzung behandelt werden. Sie sind verpflichtet:

  • durch ihr Vorbild und Maßnahmen ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen und Machtverhältnisse nicht auszunutzen,
  • Hinweisen auf Fehlverhalten nachzugehen, Betroffene zu schützen und geeignete Maßnahmen mit zuständigen Stellen abzustimmen,
  • bei Verstößen aktiv zu handeln und ggf. arbeits- oder dienstrechtliche Schritte einzuleiten,
  • Vertraulichkeit im Umgang mit persönlichen Informationen zu wahren.

Bei Unsicherheiten über die eigenen Kompetenzen bei der Erkennung von diskriminierenden Aussagen oder Handlungen können Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle wenden. Die Beratung durch die Antidiskriminierungsreferentin ist vertraulich, kann bei Bedarf anonym in Anspruch genommen werden und berücksichtigt alle Diskriminierungsformen, bspw. Rassismus (darunter auch antimuslimischen Rassismus), Trans*- und Homo­feindlichkeit, Antisemitismus, Klassismus, Ableismus, Sexismus sowie alle Formen von Gewalt.

Kontakt:
Nicole Potenza, M.A.
Referentin Antidiskriminierung
Raum: O.12.08
✆ 0202/439-2902
antidiskriminierung[at]uni-wuppertal.de

Prävention

Um diskriminierendes Verhalten im Arbeitskontext zu verhindern, kann es sinnvoll sein, mit Ihren Mitarbeiter*innen über gemeinsame Regeln des Miteinanders zu sprechen und gemeinsam eine Basis zu finden. Zeigen Sie Ihren Mitarbeiter*innen, dass Sie offen für ihre Anliegen und Probleme sind. Machen Sie deutlich, dass diskriminierende Handlungen und Aussagen in Ihrem Team und Ihrer Zusammenarbeit keinen Platz haben.

Intervention

Wenn eine betroffene Person Sie über einen Vorfall in Kenntnis setzt:

  • Hören Sie zu und nehmen Sie die betroffene Person ernst.
  • Unterbinden Sie diskriminierendes Verhalten sofort, falls es noch andauert.

Wenn Sie einen diskriminierenden Vorfall beobachten

  • Es gibt keinen festen Ablauf für diskriminierende Situationen – jeder Vorfall ist anders. Wichtig ist: Reagieren Sie! Greifen Sie ein – ruhig, aber bestimmt.
  • Trennen Sie Aussage und Person und geben Sie Raum zur Reflexion.
  • Bezieht sich die Diskriminierung auf eine anwesende Person, schützen Sie diese, ohne für sie zu sprechen. Lenken Sie den Fokus auf das Verhalten, nicht auf die ausübende Person.

Im weiteren Verlauf:

  • Schützen Sie die betroffene Person (z. B. in dem Sie das Arbeitsumfeld bis zur Klärung des Vorfalls anpassen).
  • Setzen Sie sich mit dem Vorfall auseinander. Sprechen Sie mit der betroffenen Person und bieten Sie Ihre Unterstützung an. Respektieren Sie die Bedürfnisse der Person. Wenn gewünscht, informieren Sie die Person über vorhandene interne und externe Beratungs- und Unterstützungsangebote und bieten Sie an, den Kontakt zu diesen Angeboten herzustellen oder einen Termin zu vereinbaren.
  • Dokumentieren Sie den Vorfall. Sammeln Sie Beweise und/oder Aussagen, beziehen Sie bei Bedarf die Beratungs- und Unterstützungsangebote ein.
  • Suchen Sie das Gespräch mit der ausübenden Person – sachlich und lösungsorientiert. Thematisieren Sie dabei klar das Verhalten, nicht die Person. Erläutern Sie, warum das Verhalten problematisch ist. Sie können dabei auch auf die Antidiskriminierungsrichtlinie oder das AGG verweisen. Machen Sie deutlich, dass Sie das Verhalten nicht dulden.
  • Je nach Vorfall und Wunsch der betroffenen Person kann es notwendig sein, weitere Schritte einzuleiten, die im AGG oder der Antidiskriminierungsrichtlinie geregelt sind.

Lehrende an der Bergischen Universität sind verpflichtet, Diskriminierung, Belästigung, Gewalt, Mobbing und Stalking nicht zu dulden. Sie

  • fördern ein respektvolles, diskriminierungsfreies Lernumfeld und gehen verantwortungsvoll mit ihrer Machtstellung gegenüber Studierenden um,
  • reagieren sensibel auf Hinweise zu problematischem Verhalten, unterstützen Betroffene und beziehen zuständige Stellen ein,
  • tragen zur Klärung bei und vermitteln ggf. Hilfsangebote,
  • behandeln alle Informationen vertraulich und beziehen Dritte nur bei direkter Beteiligung ein.

Bei Unsicherheiten über die eigenen Kompetenzen bei der Erkennung von diskriminierenden Aussagen oder Handlungen können Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle wenden. Die Beratung durch die Antidiskriminierungsreferentin ist vertraulich, kann bei Bedarf anonym in Anspruch genommen werden und berücksichtigt alle Diskriminierungsformen, bspw. Rassismus (darunter auch antimuslimischen Rassismus), Trans*- und Homo­feindlichkeit, Antisemitismus, Klassismus, Ableismus, Sexismus sowie alle Formen von Gewalt.

Kontakt:
Nicole Potenza, M.A.
Referentin Antidiskriminierung
Raum: O.12.08
✆ 0202/439-2902
antidiskriminierung[at]uni-wuppertal.de

Prävention

Um diskriminierendes Verhalten im Lehr- und Lernkontext zu verhindern, kann sinnvoll sein, innerhalb der Lehrveranstaltungen über gemeinsame Regeln des Miteinanders zu sprechen und gemeinsam mit den Studierenden eine Basis zu finden. Zeigen Sie Ihren Studierenden, dass Sie offen für ihre Anliegen und Probleme sind. Machen Sie deutlich, dass diskriminierende Handlungen und Aussagen in Ihrer Veranstaltung keinen Platz haben.

Intervention

  •  Es gibt keinen festen Ablauf für diskriminierende Situationen – jeder Vorfall ist anders. Wichtig ist: Reagieren Sie! Stoppen Sie die Situation, greifen Sie ein und erklären Sie Ihr Handeln.
  • Trennen Sie Aussage und Person und geben Sie Raum zur Reflexion.
  • Bezieht sich die Diskriminierung auf eine anwesende Person, schützen Sie diese, ohne für sie zu sprechen. Lenken Sie den Fokus auf das Verhalten, nicht auf die ausübende Person, und thematisieren Sie die dahinterliegenden gesellschaftlichen Strukturen. Machen Sie dabei deutlich, dass diskriminierendes Verhalten keine Diskussionsgrundlage ist. Die Wirkung einer Handlung oder Aussage ist ausschlaggebend.
  • Kann die Situation nicht deeskaliert werden, nutzen Sie Ihr Hausrecht – insbesondere bei bedrohlichem oder strafbarem Verhalten. Ziehen Sie bei Bedarf den Sicherheitsdienst (hausinterner Notruf unter 2121) hinzu.

Nachsorge

  • Bieten Sie der betroffenen Person Ihre Unterstützung an und fragen Sie nach ihren Bedürfnissen. Respektieren Sie diese Bedürfnisse. Wenn gewünscht, informieren Sie die Person über vorhandene Beratungs- und Unterstützungsangebote und bieten Sie an, den Kontakt zu diesen Angeboten herzustellen oder einen Termin zu vereinbaren.
  • Bitten Sie die ausübende Person um einen Gesprächstermin. Reflektieren Sie während des Termins gemeinsam die Situation und die getätigte Aussage. Nehmen Sie bei Bedarf im Vorfeld Beratung und Unterstützung in Anspruch und informieren Sie auch die ausübende Person über bestehende Angebote.
  • Lässt die Situation es zu, thematisieren Sie den Vorfall in einer folgenden Lehrveranstaltung.

Sowohl dem Ordnungsausschuss als auch dem Antidiskriminierungsausschuss gehören jeweils fünf stimmberechtigte Mitglieder an:

  • zwei Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen,
  • ein Mitglied aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen,
  • ein Mitglied aus der Gruppe der Studierenden und
  • ein Mitglied aus der Gruppe der Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung.

Die Mitglieder werden auf Vorschlag des Senats vom Rektorat bestellt. Wenn Sie Interesse an einer Kandidatur haben, wenden Sie sich bitte an die Mitglieder des Senates.

Vor Aufnahme und während ihrer Tätigkeit werden für Mitglieder des Antidiskriminierungsausschusses Qualifizierungen zu aktuellen Themen der Diskriminierungskritik, inkl. AGG und Arbeits- und Dienstrecht sowie zu den Regelungen über den Ausschluss von Personen und die Besorgnis der Befangenheit (§§20f. VwVfG NRW) bereitgestellt. Es wird erwartet, dass die Mitglieder des Antidiskriminierungsausschusses sich regelmäßig zu aktuellen Themen der Diskriminierungskritik weiterqualifizieren.

Ausführliche Beschreibung der Aufgaben und Pflichten sowie der Rahmenbedingungen einer Mitgliedschaft in den Ausschüssen

 

Beschwerdestellen an der Bergischen Universität