Wuppertaler Herbstschule: Sexismus, Rassismus, Klassismus. Ausschlüsse in der Philosophie
Wuppertaler Herbstschule: Sexismus, Rassismus, Klassismus. Ausschlüsse in der Philosophie
Die Antidiskriminierungsrichtlinie der Bergischen Universität zielt darauf ab, ein diskriminierungssensibles Umfeld für alle Mitglieder und Angehörige der Hochschule zu schaffen. Sie dient dem Schutz vor und dem Abbau von Diskriminierungen, Belästigung, Gewalt, Stalking und Mobbing an der Universität. Sie benennt Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Diskriminierung und informiert über Rechte, Verantwortlichkeiten sowie Beratungsangebote und Beschwerdemöglichkeiten. Die Richtlinie betrifft alle Mitglieder und Angehörigen der Bergischen Universität sowie Lehrbeauftragte, Praktikant*innen, Habilitand*innen, Auszubildende und Gäste. Sie soll Personen ermutigen, die Diskriminierung erfahren oder beobachtet haben, ihre Handlungsmöglichkeiten und Rechte wahrzunehmen.
Die Richtlinie ist am 15.11.2024 in Kraft getreten.
Wir orientieren uns bei der Definition an dem Dreischritt, der auch dem juristischen Verständnis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) zugrunde liegt. Danach ist Diskriminierung die Benachteiligung und Ungleichbehandlung von Menschen (1) aufgrund einer schützenswerten Dimension (2) ohne sachliche Rechtfertigung (3).
Entscheidend für eine Diskriminierung ist das Ergebnis bzw. deren Wirkung, unabhängig von der Absicht. Somit können Unwissenheit, Gedankenlosigkeit oder bislang als selbstverständlich bewertete Handlungen eine Diskriminierung zur Folge haben, die insbesondere durch ihre Wiederholung dazu beiträgt, eine schädigende Wirkung zu haben. 1
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) steckt den Rahmen schützenswerter Dimensionen um Geschlecht – dazu zählen auch Schwangerschaft/Mutterschaft –, Geschlechtsidentität, ethnischer Herkunft, sexueller Identität, Religion oder Weltanschauung, Behinderung oder chronischen/langwieriger Erkrankung und Lebensalter und verbietet Diskriminierungen auf dieser Grundlage.
Die Bergischen Universität hat sich weiterhin dazu entschieden Nationalität und Staatsangehörigkeit, Sprache, sozio-ökonomischen Status, soziale Herkunft, Familienstand, sexuelle Orientierung, Fürsorgeverpflichtungen und äußere Erscheinung in ihr Verständnis schützenswerter Dimensionen aufzunehmen.
Grundsätzlich gilt, dass eine Diskriminierung auch dann verboten ist, wenn die Dimensionen lediglich angenommen oder zugeschrieben werden.
Unmittelbar ist eine Diskriminierung dann, wenn eine Person wegen einer oder mehreren schützenswerten Dimension(en) eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.
Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen einer schützenswerten Dimension gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich. 1
Die Richtlinie gilt für alle Mitglieder und Angehörigen der Bergischen Universität Wuppertal gemäß § 9 HG NRW sowie für Lehrbeauftragte, Praktikant*innen, Habilitand*innen, Auszubildende und Gäste.
Sie findet auch Anwendung auf benachteiligte oder ratsuchende Dritte, wenn Vorfälle auf dem Universitätsgelände oder unter Beteiligung einer der genannten Personen stattfinden. Zudem schützt sie Personen, die nicht unter das AGG fallen, wie Studierende, extern Promovierende und Gastwissenschaftler*innen.
Der Anwendungsbereich umfasst das Verhalten im universitären Kontext. Außerkontextuelle Vorfälle werden erfasst, wenn sie im Rahmen eines Arbeits-, Ausbildungs- oder Lehrverhältnisses geschehen.
Räumlich gilt die Richtlinie auf dem gesamten Universitätsgelände, einschließlich Außenstellen, Dienstreisen, offiziellen Veranstaltungen und digitalen Plattformen der Universität. Sie erstreckt sich auch auf digitale Kommunikationsräume wie Chats, Social Media und Telefonate, sofern ein universitärer Bezug besteht.
Die Antidiskriminierungsstelle der Bergischen Universität ist die Anlaufstelle für ratsuchende Studierende, Beschäftigte und Hochschulangehörige und berät Sie, wenn Sie von Diskriminierung betroffen sind oder waren.
Die Beratung ist vertraulich, kann bei Bedarf anonym in Anspruch genommen werden und berücksichtigt alle Diskriminierungsformen, bspw. Rassismus (darunter auch antimuslimischen Rassismus), Trans*- und Homofeindlichkeit, Antisemitismus, Klassismus, Ableismus, Sexismus sowie alle Formen von Gewalt. Auch bei Unsicherheiten, ob es sich bei dem Erlebten um Diskriminierung, sexualisierte Belästigung, Stalking oder Gewalt handelt, kann die Antidiskriminierungsstelle gerne zu einer klärenden Beratung in Anspruch genommen werden.
Beratungstermine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
Kontakt:
Nicole Potenza, M.A.
Referentin Antidiskriminierung
Raum: O.12.08
✆ 0202/439-2902
@ antidiskriminierung[at]uni-wuppertal.de
Weitere interne Beratungs- und Beschwerdestellen finden Sie hier
Ein Gedächtnisprotokoll bietet Betroffenen und Zeug*innen die Möglichkeit, Diskriminierungsfälle oder Fälle von Belästigung zeitnah zu dokumentieren, damit wichtige Informationen nicht in Vergessenheit geraten und die wesentlichen Informationen und wichtigen Details erinnert werden.
Die Bergische Universität ermutigt ihre Mitglieder explizit, in diskriminierende Situationen einzuschreiten und sie zu benennen.
Anträge auf förmliche Verfahren sind je nach Zuständigkeit an folgende Stellen zu richten, die über den Ablauf und die Konsequenzen eines solchen Verfahrens auch beraten:
Beratung zu Ihren Optionen bekommen Sie bei der Antidiskriminierungsstelle der Bergischen Universität. Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
Kontakt:
Nicole Potenza, M.A.
Referentin Antidiskriminierung
Raum: O.12.08
✆ 0202/439-2902
@ antidiskriminierung[at]uni-wuppertal.de
Der Ablauf eines förmlichen Beschwerdeverfahrens wird in der Antidiskriminierungsrichtlinie geregelt und hier gekürzt wiedergegeben.
1. Ein förmliches Verfahren beginnt mit einem schriftlich oder mündlich protokollierten Antrag, inklusive vorhandener Beweismittel und bereits erfolgter Maßnahmen. Die zuständige Stelle informiert die beschuldigte Partei und fordert eine Stellungnahme binnen vier Wochen an. Je nach Fall werden weitere Stellen eingebunden.
2. Die zuständige Stelle ermittelt den Sachverhalt unter Einbezug aller verfügbaren Mittel und ggf. weiterer Personen. Beteiligte dürfen eine Vertrauensperson hinzuziehen.
3. Nach Abschluss der Ermittlungen erstellt die zuständige Stelle einen Bericht samt Handlungsempfehlungen und leitet diesen an die Universitätsleitung weiter.
4. Die Universitätsleitung prüft den Bericht, entscheidet innerhalb von vier Wochen über Maßnahmen und begründet eventuelle Abweichungen schriftlich. Sie stellt die Umsetzung sicher.
5. Beide Parteien haben Anspruch auf Verfahrensauskunft. Nach Abschluss informiert die zuständige Stelle beide Seiten schriftlich über das Ergebnis. Das Verfahren soll in der Regel binnen drei Monaten abgeschlossen sein.
Bei Unsicherheiten im Umgang mit der Repräsentation von Diversität im Lehr- oder Arbeitsalltag (bspw. bei der Ansprache von Personen oder dem Umgang mit Zuschreibungen) sind Sie eingeladen, sich an die Antidiskriminierungsstelle zu wenden. Die Beratung durch die Antidiskriminierungsreferentin ist vertraulich, kann bei Bedarf anonym in Anspruch genommen werden und berücksichtigt alle Diskriminierungsformen, bspw. Rassismus (darunter auch antimuslimischen Rassismus), Trans*- und Homofeindlichkeit, Antisemitismus, Klassismus, Ableismus, Sexismus sowie alle Formen von Gewalt.
Beratungstermine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
Kontakt:
Nicole Potenza, M.A.
Referentin Antidiskriminierung
Raum: O.12.08
✆ 0202/439-2902
@ antidiskriminierung[at]uni-wuppertal.de
Um Diversität greifbar zu machen und in Anerkennung der verschiedenen Dimensionen von Diversität, bietet die Hochschule mit der Vielfaltsseite eine Ressource, die einen ersten Überblick ermöglicht und Angebote auflistet, die die Diversität an der Hochschule repräsentieren.
Weitere hochschulexterne Beratungsangebote, die zur Diskriminierungsprävention in Anspruch genommen werden können, finden Sie auf der Beratungsseite der Antidiskriminierungsstelle. Weiterbildungsmöglichkeiten zu Themen der Diversität sowie zu Antidiskriminierung bieten die Servicestelle akademische Personalentwicklung. Einzelne Angebote können auch bei HÜF-NRW in Anspruch genommen werden.
Insbesondere Studierende können von den vielfältigen Angeboten des AStAs profitieren.
Aktuelle Veranstaltungen zu den Themenbereichen der Diversität und Antidiskriminierung finden Sie auf den Seiten der Antidiskriminierungsstelle sowie der Stabsstelle für Gleichstellung und Viefalt.
Führungskräfte an der Bergischen Universität tragen eine besondere Verantwortung dafür, dass Diskriminierung, Belästigung, Gewalt, Mobbing und Stalking verhindert und als Rechtsverletzung behandelt werden. Sie sind verpflichtet:
Bei Unsicherheiten über die eigenen Kompetenzen bei der Erkennung von diskriminierenden Aussagen oder Handlungen können Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle wenden. Die Beratung durch die Antidiskriminierungsreferentin ist vertraulich, kann bei Bedarf anonym in Anspruch genommen werden und berücksichtigt alle Diskriminierungsformen, bspw. Rassismus (darunter auch antimuslimischen Rassismus), Trans*- und Homofeindlichkeit, Antisemitismus, Klassismus, Ableismus, Sexismus sowie alle Formen von Gewalt.
Kontakt:
Nicole Potenza, M.A.
Referentin Antidiskriminierung
Raum: O.12.08
✆ 0202/439-2902
@ antidiskriminierung[at]uni-wuppertal.de
Prävention
Um diskriminierendes Verhalten im Arbeitskontext zu verhindern, kann es sinnvoll sein, mit Ihren Mitarbeiter*innen über gemeinsame Regeln des Miteinanders zu sprechen und gemeinsam eine Basis zu finden. Zeigen Sie Ihren Mitarbeiter*innen, dass Sie offen für ihre Anliegen und Probleme sind. Machen Sie deutlich, dass diskriminierende Handlungen und Aussagen in Ihrem Team und Ihrer Zusammenarbeit keinen Platz haben.
Intervention
Wenn eine betroffene Person Sie über einen Vorfall in Kenntnis setzt:
Wenn Sie einen diskriminierenden Vorfall beobachten:
Im weiteren Verlauf:
Lehrende an der Bergischen Universität sind verpflichtet, Diskriminierung, Belästigung, Gewalt, Mobbing und Stalking nicht zu dulden. Sie
Bei Unsicherheiten über die eigenen Kompetenzen bei der Erkennung von diskriminierenden Aussagen oder Handlungen können Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle wenden. Die Beratung durch die Antidiskriminierungsreferentin ist vertraulich, kann bei Bedarf anonym in Anspruch genommen werden und berücksichtigt alle Diskriminierungsformen, bspw. Rassismus (darunter auch antimuslimischen Rassismus), Trans*- und Homofeindlichkeit, Antisemitismus, Klassismus, Ableismus, Sexismus sowie alle Formen von Gewalt.
Kontakt:
Nicole Potenza, M.A.
Referentin Antidiskriminierung
Raum: O.12.08
✆ 0202/439-2902
@ antidiskriminierung[at]uni-wuppertal.de
Prävention
Um diskriminierendes Verhalten im Lehr- und Lernkontext zu verhindern, kann sinnvoll sein, innerhalb der Lehrveranstaltungen über gemeinsame Regeln des Miteinanders zu sprechen und gemeinsam mit den Studierenden eine Basis zu finden. Zeigen Sie Ihren Studierenden, dass Sie offen für ihre Anliegen und Probleme sind. Machen Sie deutlich, dass diskriminierende Handlungen und Aussagen in Ihrer Veranstaltung keinen Platz haben.
Intervention
Nachsorge
Sowohl dem Ordnungsausschuss als auch dem Antidiskriminierungsausschuss gehören jeweils fünf stimmberechtigte Mitglieder an:
Die Mitglieder werden auf Vorschlag des Senats vom Rektorat bestellt. Wenn Sie Interesse an einer Kandidatur haben, wenden Sie sich bitte an die Mitglieder des Senates.
Vor Aufnahme und während ihrer Tätigkeit werden für Mitglieder des Antidiskriminierungsausschusses Qualifizierungen zu aktuellen Themen der Diskriminierungskritik, inkl. AGG und Arbeits- und Dienstrecht sowie zu den Regelungen über den Ausschluss von Personen und die Besorgnis der Befangenheit (§§20f. VwVfG NRW) bereitgestellt. Es wird erwartet, dass die Mitglieder des Antidiskriminierungsausschusses sich regelmäßig zu aktuellen Themen der Diskriminierungskritik weiterqualifizieren.