Antidiskriminierungsrichtlinie

Die Antidiskriminierungsrichtlinie der Bergischen Universität zielt darauf ab, ein diskriminierungssensibles Umfeld für alle Mitglieder und Angehörige der Hochschule zu schaffen. Sie dient dem Schutz vor und dem Abbau von Diskriminierungen, Belästigung, Gewalt, Stalking und Mobbing an der Universität. Sie benennt Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Diskriminierung und informiert über Rechte, Verantwortlichkeiten sowie Beratungsangebote und Beschwerdemöglichkeiten. Die Richtlinie betrifft alle Mitglieder und Angehörigen der Bergischen Universität sowie Lehrbeauftragte, Praktikant*innen, Habilitand*innen, Auszubildende und Gäste. Sie soll Personen ermutigen, die Diskriminierung erfahren oder beobachtet haben, ihre Handlungsmöglichkeiten und Rechte wahrzunehmen.

Die Richtlinie ist am 15.11.2024 in Kraft getreten.

Frequently Asked Questions

Wir orientieren uns bei der Definition an dem Dreischritt, der auch dem juristischen Verständnis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) zugrunde liegt. Danach ist Diskriminierung die Benachteiligung und Ungleichbehandlung von Menschen (1) aufgrund einer schützenswerten Dimension (2) ohne sachliche Rechtfertigung (3).
Entscheidend für eine Diskriminierung ist das Ergebnis bzw. deren Wirkung, unabhängig von der Absicht. Somit können Unwissenheit, Gedankenlosigkeit oder bislang als selbstverständlich bewertete Handlungen eine Diskriminierung zur Folge haben, die insbesondere durch ihre Wiederholung dazu beiträgt, eine schädigende Wirkung zu haben. 1

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) steckt den Rahmen schützenswerter Dimensionen um Geschlecht – dazu zählen auch Schwangerschaft/Mutterschaft –, Geschlechtsidentität, ethnischer Herkunft, sexueller Identität, Religion oder Weltanschauung, Behinderung oder chronischen/langwieriger Erkrankung und Lebensalter und verbietet Diskriminierungen auf dieser Grundlage. 

Die Bergischen Universität hat sich weiterhin dazu entschieden Nationalität und Staatsangehörigkeit, Sprache, sozio-ökonomischen Status, soziale Herkunft, Familienstand, sexuelle Orientierung, Fürsorgeverpflichtungen und äußere Erscheinung in ihr Verständnis schützenswerter Dimensionen aufzunehmen. 

Grundsätzlich gilt, dass eine Diskriminierung auch dann verboten ist, wenn die Dimensionen lediglich angenommen oder zugeschrieben werden.

Unmittelbar ist eine Diskriminierung dann, wenn eine Person wegen einer oder mehreren schützenswerten Dimension(en) eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.

Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen einer schützenswerten Dimension gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich. 1

Die Richtlinie gilt für alle Mitglieder und Angehörigen der Bergischen Universität Wuppertal gemäß § 9 HG NRW sowie für Lehrbeauftragte, Praktikant*innen, Habilitand*innen, Auszubildende und Gäste.

Sie findet auch Anwendung auf benachteiligte oder ratsuchende Dritte, wenn Vorfälle auf dem Universitätsgelände oder unter Beteiligung einer der genannten Personen stattfinden. Zudem schützt sie Personen, die nicht unter das AGG fallen, wie Studierende, extern Promovierende und Gastwissenschaftler*innen.

Der Anwendungsbereich umfasst das Verhalten im universitären Kontext. Außerkontextuelle Vorfälle werden erfasst, wenn sie im Rahmen eines Arbeits-, Ausbildungs- oder Lehrverhältnisses geschehen.

Räumlich gilt die Richtlinie auf dem gesamten Universitätsgelände, einschließlich Außenstellen, Dienstreisen, offiziellen Veranstaltungen und digitalen Plattformen der Universität. Sie erstreckt sich auch auf digitale Kommunikationsräume wie Chats, Social Media und Telefonate, sofern ein universitärer Bezug besteht.

Die Antidiskriminierungsstelle der Bergischen Universität ist die Anlaufstelle für ratsuchende Studierende, Beschäftigte und Hochschulangehörige und berät Sie, wenn Sie von Diskriminierung betroffen sind oder waren.

Die Beratung ist vertraulich, kann bei Bedarf anonym in Anspruch genommen werden und berücksichtigt alle Diskriminierungsformen, bspw. Rassismus (darunter auch antimuslimischen Rassismus), Trans*- und Homo­feindlichkeit, Antisemitismus, Klassismus, Ableismus, Sexismus sowie alle Formen von Gewalt. Auch bei Unsicherheiten, ob es sich bei dem Erlebten um Diskriminierung, sexualisierte Belästigung, Stalking oder Gewalt handelt, kann die Antidiskriminierungsstelle gerne zu einer klärenden Beratung in Anspruch genommen werden.

Beratungstermine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

Kontakt:
Nicole Potenza, M.A.
Referentin Antidiskriminierung
Raum: O.12.08
✆ 0202/439-2902
antidiskriminierung[at]uni-wuppertal.de

Weitere interne Beratungs- und Beschwerdestellen finden Sie hier

Externe Beratungsstellen

Weiterführendes:

Ein Gedächtnisprotokoll bietet Betroffenen und Zeug*innen die Möglichkeit, Diskriminierungsfälle oder Fälle von Belästigung zeitnah zu dokumentieren, damit wichtige Informationen nicht in Vergessenheit geraten und die wesentlichen Informationen und wichtigen Details erinnert werden.

Die Bergische Universität ermutigt ihre Mitglieder explizit, in diskriminierende Situationen einzuschreiten und sie zu benennen.

Was Sie tun können, wenn Sie eine Diskriminierung beobachten:

  • Einschreiten: Benennen Sie diskriminierende Äußerungen und Handlungen als solche.
  • Kontaktaufnahme: Wenn eine Person akut von der diskriminierenden Handlung oder Äußerung betroffen ist, können Sie sie ansprechen und Ihre Unterstützung signalisieren. Achten Sie bitte darauf, ob die betroffene Person eine Unterstützung wünscht und orientieren Sie sich an diesem Bedürfnis.
  • Beratungsstruktur nutzen: Wenn Sie sich unsicher sind, ob es sich bei dem Erlebten oder Beobachteten um Diskriminierung oder Gewalt handelt, können Sie die Antidiskriminierungsstelle kontaktieren. Die Antidiskriminierungsstelle steht auch für eine kollegiale Beratung und Unterstützung von Personen und Anlaufstellen, die gegen Diskriminierung in ihrem Umfeld vorgehen wollen, sowie bei Unsicherheiten über Handlungsoptionen zur Verfügung.
    Beratungstermine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
    Kontakt:
    Nicole Potenza, M.A.
    Referentin Antidiskriminierung
    Raum: O.12.08
    0202/439-2902
    @ antidiskriminierung[at]uni-wuppertal.de
  • Gedächtnisprotokoll anfertigen: Ein Gedächtnisprotokoll bietet Betroffenen und Zeug*innen die Möglichkeit, Diskriminierungsfälle oder Fälle von Belästigung zeitnah zu dokumentieren, damit wichtige Informationen nicht in Vergessenheit geraten und die wesentlichen Informationen und wichtigen Details erinnert werden.

Bei Unsicherheiten im Umgang mit der Repräsentation von Diversität im Lehr- oder Arbeitsalltag (bspw. bei der Ansprache von Personen oder dem Umgang mit Zuschreibungen) sind Sie eingeladen, sich an die Antidiskriminierungsstelle zu wenden. Die Beratung durch die Antidiskriminierungsreferentin ist vertraulich, kann bei Bedarf anonym in Anspruch genommen werden und berücksichtigt alle Diskriminierungsformen, bspw. Rassismus (darunter auch antimuslimischen Rassismus), Trans*- und Homo­feindlichkeit, Antisemitismus, Klassismus, Ableismus, Sexismus sowie alle Formen von Gewalt.

Beratungstermine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

Kontakt:
Nicole Potenza, M.A.
Referentin Antidiskriminierung
Raum: O.12.08
✆ 0202/439-2902
antidiskriminierung[at]uni-wuppertal.de

Um Diversität greifbar zu machen und in Anerkennung der verschiedenen Dimensionen von Diversität, bietet die Hochschule mit der Vielfaltsseite eine Ressource, die einen ersten Überblick ermöglicht und Angebote auflistet, die die Diversität an der Hochschule repräsentieren.

Weitere hochschulexterne Beratungsangebote, die zur Diskriminierungsprävention in Anspruch genommen werden können, finden Sie auf der Beratungsseite der Antidiskriminierungsstelle. Weiterbildungsmöglichkeiten zu Themen der Diversität sowie zu Antidiskriminierung bieten die Servicestelle akademische Personalentwicklung. Einzelne Angebote können auch bei HÜF-NRW in Anspruch genommen werden.
Insbesondere Studierende können von den vielfältigen Angeboten des AStAs profitieren.

Aktuelle Veranstaltungen zu den Themenbereichen der Diversität und Antidiskriminierung finden Sie auf den Seiten der Antidiskriminierungsstelle sowie der Stabsstelle für Gleichstellung und Viefalt.

  • Zuhören und ernst nehmen: Hören Sie der betroffenen Person aufmerksam zu – ohne sich sofort zu rechtfertigen. Nehmen Sie die Rückmeldung ernst, auch wenn sie unangenehm ist. Hören Sie auch dann zu, wenn es nicht Ihre Absicht war, Ihr Gegenüber zu diskriminieren. Was zählt, ist die Wirkung, nicht die Absicht.
  • Selbstreflexion: Hinterfragen Sie Ihre Aussagen oder Handlungen: Woher kamen sie? Welche Bilder, Haltungen oder Privilegien könnten dabei eine Rolle gespielt haben?
  • Entschuldigen: Eine ehrliche Entschuldigung – ohne Relativierung – kann ein wichtiger Schritt sein, um Verantwortung zu übernehmen.
  • Austausch suchen und Angebote nutzen: Sprechen Sie mit Menschen, die sich ebenfalls mit Diskriminierung und Machtverhältnissen auseinandersetzen und nutzen Sie Beratungsangebote wie die Antidiskriminierungsstelle. Die Beratung durch die Antidiskriminierungsreferentin ist vertraulich, kann bei Bedarf anonym in Anspruch genommen werden und berücksichtigt alle Diskriminierungsformen, bspw. Rassismus (darunter auch antimuslimischen Rassismus), Trans*- und Homo­feindlichkeit, Antisemitismus, Klassismus, Ableismus, Sexismus sowie alle Formen von Gewalt.
  • Gesprächsangebote annehmen: Wenn die betroffene Person ein klärendes Gespräch wünscht, gehen Sie respektvoll darauf ein – das kann zu mehr Verständnis auf beiden Seiten führen. Wenn von der betroffenen Person gewünscht, nutzen Sie auch die Möglichkeit einer niedrigschwelligen Intervention.
  • Verfahren respektieren: Sollte ein Beschwerdeverfahren eingeleitet werden, betrachten Sie es als Möglichkeit zur Klärung. Auch Sie haben das Recht auf Unterstützung und auf eine faire Anhörung.

Sowohl dem Ordnungsausschuss als auch dem Antidiskriminierungsausschuss gehören jeweils fünf stimmberechtigte Mitglieder an:

  • zwei Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen,
  • ein Mitglied aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen,
  • ein Mitglied aus der Gruppe der Studierenden und
  • ein Mitglied aus der Gruppe der Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung.

Die Mitglieder werden auf Vorschlag des Senats vom Rektorat bestellt. Wenn Sie Interesse an einer Kandidatur haben, wenden Sie sich bitte an die Mitglieder des Senates.

Vor Aufnahme und während ihrer Tätigkeit werden für Mitglieder des Antidiskriminierungsausschusses Qualifizierungen zu aktuellen Themen der Diskriminierungskritik, inkl. AGG und Arbeits- und Dienstrecht sowie zu den Regelungen über den Ausschluss von Personen und die Besorgnis der Befangenheit (§§20f. VwVfG NRW) bereitgestellt. Es wird erwartet, dass die Mitglieder des Antidiskriminierungsausschusses sich regelmäßig zu aktuellen Themen der Diskriminierungskritik weiterqualifizieren.

Ausführliche Beschreibung der Aufgaben und Pflichten sowie der Rahmenbedingungen einer Mitgliedschaft in den Ausschüssen

 

Beschwerdestellen an der Bergischen Universität